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1. Mitgliedschaft im Sportschützenverein
Sie werden Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein – z. B. im Shooting Club Society e.V. – und nehmen am regulären Training teil.
Während Ihres Schnupperschießens können Sie sich unverbindlich über unseren Sportschützenverein informieren – und über den Weg zur eigenen Waffe mit Waffenbesitzkarte.
Viele Gäste merken beim Schnupperschießen: Das macht Spaß – und sie möchten den Sport richtig lernen. Genau hier setzt der Shooting Club Society e.V. an: Wir erklären transparent, begleiten Sie Schritt für Schritt und bleiben an Ihrer Seite auf dem Weg zum Sportschützen mit eigenem Waffenbesitz.
Moderner Sportschützenverein (seit 2018) mit Schwerpunktstandorten in Regensburg, München und Philippsburg – plus weiteren Regionen wie Schwandorf. Fokus auf Training, Sicherheit und Entwicklung – ohne verpflichtendes klassisches Vereinsleben.
Als Sportschütze ist der Weg zur eigenen erlaubnispflichtigen Schusswaffe klar geregelt – und mit guter Begleitung gut machbar. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Waffenbehörde.
Allgemeine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das aktuelle Waffenrecht, Ihre persönliche Situation und die Prüfung durch die Waffenbehörde. Anforderungen können je nach Fall (z. B. Kaliber, Alter, Verband) abweichen.
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Sie werden Mitglied in einem anerkannten Schießsportverein – z. B. im Shooting Club Society e.V. – und nehmen am regulären Training teil.
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Für das sportliche Bedürfnis müssen Sie in der Regel mindestens 12 Monate regelmäßig am Schießsport teilnehmen. „Regelmäßig“ bedeutet typischerweise mindestens einmal pro Monat oder insgesamt 18 Mal im Jahr (über den maßgeblichen Zeitraum). Ihre Schießnachweise werden dokumentiert.
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Sie absolvieren die waffenrechtliche Sachkunde (Theorie und Praxis inkl. Prüfung). Diese kann im Umfeld der PAA Shooting Academy / unserer Partnerstrukturen gemacht werden – wir erklären den Ablauf in Ruhe.
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Für den späteren Besitz brauchen Sie eine geeignete Aufbewahrung – in der Praxis meist einen Waffenschrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 (je nach Waffenanzahl und Anforderungen). Wir erklären, worauf zu achten ist.
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Mit Vereins- und Verbandsnachweisen, Sachkunde, Ausweis und Aufbewahrungsnachweis beantragen Sie die Waffenbesitzkarte (WBK) bei Ihrer Waffenbehörde. Die Behörde prüft u. a. Zuverlässigkeit und Eignung.
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Nach Erlaubnis begleiten wir Mitglieder beim weiteren Weg – Orientierung, Fragen und Erfahrung inklusive. Kauf und Besitz erfolgen selbstverständlich nur im gesetzlich erlaubten Rahmen.
Unsere erfahrenen Trainer sind jederzeit hilfsbereit, erklären Abläufe verständlich und begleiten Mitglieder auf dem Weg – vom ersten Vereinstraining bis zu den organisatorischen Schritten rund um Sachkunde und Nachweise.
Mehr Details, Mitgliedschaft und Probetraining finden Sie auf der Vereinswebsite – oder sprechen Sie uns direkt beim Schnupperschießen darauf an.
shootingclubsociety.de
verwaltung@shootingclubsociety.de
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